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Risikotragfähigkeit und Eigenkapitalallokation.

Unter Beachtung des §25a, Abs. 1 KWG, der seine weitere Konkretisierung in den Ausführungen zu den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) findet, stellt die Risikotragfähigkeit für ein Institut das zentrale Element dar.

Wesentlich bei der Ermittlung und Aufstellung der Risikotragfähigkeit ist die konsistente Ermittlung des Risikodeckungspotentials, das im Einklang mit den Methoden zur Ermittlung der Risikoauslastung (ökonomischen Kapital) stehen muss. Um aufbauend auf die Resultate aus der Risikotragfähigkeitsanalyse die gewollten Impulse im Rahmen der Banksteuerung umzusetzen, muss die Allokation des Eigenkapitals widerspruchsfrei zur Risikotragfähigkeit vorgenommen werden.

Bei der Konzeptionierung und Implementierung der hierzu notwendigen Prozesse sind wir Ihr idealer Partner, da wir uns seit vielen Jahren mit Fragestellungen rund um das Risikomanagement auseinander setzen. Dabei ist es für uns selbstverständlich, die jeweiligen Schwerpunkte Ihrer Geschäftsfelder mit Ihrem Risikoprofil in Kontext zu stellen, um zu sachgerechten Ergebnissen zu kommen.

Wir unterstützen Sie gerne bei:

  • der Durchführung einer Risikoinventur mit dem Ziel alle Risiken zu erfassen und deren Wesentlichkeit im Sinne der Risikotragfähigkeit zu klassifizieren,
  • der Beantwortung der Fragestellung, welcher grundsätzliche konzeptionelle Ansatz im Rahmen der Risikotragfähigkeit für Ihr Haus der geeignete ist,
  • der Ermittlung des Risikodeckungspotentials inkl. der notwendigen Dokumentationen und Begründungen für den Ansatz der jeweiligen Komponenten,
  • der Konzeptionierung und Durchführung der Eigenkapitalallokation in Abstimmung mit dem Vorgehen in der Risikotragfähigkeit,
  • der Integration in die Gesamtbanksteuerungssystematik in Ihrem Haus bis hin zur Kalkulation des Einzelgeschäfts (Link zu Pricing),
  • der Durchführung von bankweiten Szenarien für wesentliche, im Sinne der Risikotragfähigkeit aber nicht quantifizierbare Risiken (z.B. Reputationsrisiken).

Hierbei ist es für uns selbstverständlich, dass die besonderen Anforderungen, die im Rahmen der MaRisk an die Risikotragfähigkeit gestellt werden, Berücksichtigung finden. So werden auf Fragestellungen hinsichtlich Risikokonzentrationen und Stresstests gesondert Rücksicht genommen. Verbriefungsprodukte werden bei uns explizit mit in die Betrachtung aufgenommen (-> Strukturierte Produkte) und entsprechend behandelt. Zudem achten wir darauf, dass sämtliche Maßnahmen im engen Einklang mit den Vorgaben Ihrer Risikostrategie stehen.

Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, zögern Sie bitte nicht auf uns zuzukommen (-> Kontakt). Gerne stehen wir Ihnen für ein Gespräch zur Verfügung.

©2011 Risk Research Prof. Hamerle GmbH & Co. KG