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IRBA-Zulassung.

Seit dem in Kraft treten der Solvabilitätsverordnung (SolvV) 2007 haben Kreditinstitute die Möglichkeit ihre Kreditrisiken mit einem auf internen Ratings basierenden Ansatz (IRBA) zu quantifizieren. Als externe Spezialisten können wir Ihr Projektteam in allen Phasen des Zulassungsverfahrens, von der Prüfungsvorbereitung bis zu den Folgeprüfungen, ergänzen. Dabei zeichnet uns aus, dass wir Sie bei komplexen aufsichtsrechtlichen Fragestellungen ebenso beraten können, wie in allen Details zu Scoring- und LGD-/EAD-Modellen, zur Validierung und zu Stresstests.

Im Einzelnen können wir sie u.a. unterstützen bei:

  • Gap-Analysen bzgl. der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen,
  • Proberechnungen zur Bestimmung der möglichen Eigenkapitalreduktion,
  • der Erstellung des IRBA-Umsetzungsplans und der Konkordanzlisten,
  • der projektbegleitenden Kommunikation mit der Bankaufsicht,
  • der vollständigen und aussagefähigen Dokumentation der Ratingsysteme.

Wir führen Sie sicher durch den aufsichtsrechtlichen Zulassungsprozess Ihres internen Ratingsystems – ob im Basis- oder Fortgeschrittenenansatz.

Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, zögern Sie bitte nicht auf uns zuzukommen (-> Kontakt). Gerne stehen wir Ihnen für ein Gespräch zur Verfügung.

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